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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 2 K 784/2009 EFG 2010 S. 833 Nr. 10

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, UStG § 14, UStG § 14a

Vorsteuerabzug für eine Dachsanierung bei Errichtung einer Photovoltaikanlage

Leitsatz

Als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer gilt bereits, wer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben und erste Investitionsausgaben für diesen Zweck tätigt. Der Betrieb einer Photovoltaikanlage erfüllt die Voraussetzungen einer unternehmerischen Tätigkeit, wenn er als Nutzung eines Gegenstandes der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen dient.

Fundstelle(n):
DStZ 2010 S. 306 Nr. 9
EFG 2010 S. 833 Nr. 10
KÖSDI 2010 S. 16994 Nr. 6
StBW 2010 S. 448 Nr. 10
UStB 2010 S. 206 Nr. 7
YAAAD-39104

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