Befreiung von der Steuerberaterprüfung für im Rahmen der Altersteilzeit freigestellten Beamten
Leitsatz
Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Steuerberaterprüfung nach § 38 Abs. 1 Nr. 4a StBerG sind bei einem schwerbehinderter
Beamten des gehobenen Dienstes, der im Rahmen im Rahmen der Altersteilzeit aufgrund eines „Blockmodells” vom Dienst völlig
freigestellt ist, erst erfüllt, wenn der Beamten aus dem öffentlichen Dienst schlechthin ausscheidet und in den endgültigen
Ruhestand tritt.
Tatbestand
Fundstelle(n): WAAAD-39080
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