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BFH 16.12.2009 IV R 22/08, StuB 5/2010 S. 201

Zuordnung der Gewerbesteuer zum Veräußerungsgewinn bei Betriebsveräußerung nach Umwandlung

Wird eine Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft umgewandelt und anschließend der (übergegangene) Betrieb von der Personengesellschaft veräußert, mindert die nach § 18 Abs. 4 UmwStG 2002 anfallende Gewerbesteuer als Veräußerungskosten den Veräußerungsgewinn (Bezug: § 16 EStG; § 18 Abs. 4 UmwStG 2002).

Praxishinweise

Nach § 18 UmwStG unterliegt ein Veräußerungs- oder Aufgabegewinn der Gewerbesteuer. Es wird also nicht (rückwirkend) der Wegfall der Gewerbesteuervergünstigung bei der Umwandlung besteuert, sondern ausdrücklich der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn. Dieser ausdrückliche Bezug auf den Veräußerungs- oder Aufgabevorgang zeigt, dass dieser Vorgang das auslösende Moment für das Entstehen der Gewerbesteuer ist. Dieser Veranlassungszusammenhang gebietet eine Behandlung der Gewerbesteuer auf den Veräußerun...