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BFH 16.12.2009 I R 43/08, StuB 5/2010 S. 204

Körperschaftsteuer | Keine Neutralisierung der aufgelösten Rückstellung für Nachforderungszinsen

Wird eine vor Inkrafttreten des § 10 Nr. 2 Halbsatz 2 KStG 1996 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 am 1.1.1999 steuerwirksam gebildete Rückstellung für Nachforderungszinsen auf Körperschaftsteuern nach diesem Zeitpunkt aufgelöst, ist die daraus resultierende Gewinnerhöhung nicht steuerrechtlich zu neutralisieren (Bezug: § 10 Nr. 2 KStG 1996 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002; § 233a AO; § 249 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2).

Praxishinweise

Die Entscheidung erging durch Beschluss nach § 126a FGO, da der Senat die Revision einstimmig für unbegründet hielt. Die Gesetzesänderung durch das StEntlG 1999/2000/2002, wonach Nachforderungszinsen ab dem Jahr 1999 zu den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben gehören, führte nicht dazu, dass in der Vergangenheit erfolgswirksam gebildete Rückstellungen für solche Zinsen n...