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StuB 5/2010 S. 197

Abschreibung der Wirtschaftsgüter eines Windparks

(1) Zum Zwecke der Abschreibung sind gem. nrkr. Urteil des NWB UAAAD-33301 (BFH-Az.: IV R 52/09, EFG 2010 S. 200) die Anschaffungskosten eines Windparks in verschiedene Wirtschaftsgüter (Windkraftanlage, Netzanschluss, Kabelbau, Wegebau, Übergabestation, Konzeption) aufzuteilen, deren Abschreibung gesondert zu ermitteln ist. (2) Zu den Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts Windkraftanlage zählen insbesondere auch die Aufwendungen für die notwendigen Genehmigungen für die Errichtung und Inbetriebnahme des Windparks. (3) Konzeptionskosten sind als Anschaffungskosten eines immateriellen Wirtschaftsguts zu aktivieren, wenn die Aufwendungen für die Übernahme eines fertigen und selbständig handelbaren Konzepts erbracht werden, auf dessen...