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Einsatz von Videokonferenzen in Prozessen
[i]Beschluss des BundesratesDer Bundesrat hat am beschlossen, seinen Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren erneut beim Bundestag einzubringen (BR-Drucks. 902/09). Das Gesetz soll Gerichtsverfahren mit Hilfe von Videokonferenztechnik beschleunigen und wirtschaftlicher machen.
[i]Anreise und Reisekosten sollen teilweise entfallen – leichtere TerminierungZeitgleiche Bild- und Tonübertragungen sollen abwesenden Personen die Teilnahme an gerichtlichen Verhandlungen und Ermittlungsverfahren ermöglichen. Bisher ist dies hauptsächlich für Opferzeugen vorgesehen, denen die gleichzeitige Anwesenheit mit dem Täter im Gerichtssaal nicht zugemutet werden soll (§ 58a StPO). Zukünftig sollen Verfahrensbeteiligte, z. B. die Parteien, Anwälte, Dolmetscher und Sachverständige, mittels Konferenzschaltung am Prozess teilnehmen können. Der Aufwand für Anreise S. 741und Reisekosten könnte entfallen; die Terminierung von mündlichen Verhandlungen und Erörterungsterminen würde erleichtert.
[i]BT-Drucks. 16/7956 unter http://dipbt.bundestag.deDer Entwurf ist identisch mit einem bereits Ende Dezember 2007 dem Bundestag zugeleiteten Entwurfs, der wegen des Ablaufs der 16. Wahlperiode nicht mehr abschließend behandelt ...