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NWB Nr. 10 vom Seite 765

Die Altersversorgung angestellter Rechtsanwälte und Steuerberater

Die Bedeutung der Arbeitgeberbescheinigung

Professor Dr. Harald Ehlers und Knut Henze

Alle Angestellten, also auch angestellte Rechtsanwälte und Steuerberater, sind unabhängig von der Gehaltshöhe pflichtversichert in der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und in ihrem jeweils zuständigen Versorgungswerk. Liegen die Voraussetzungen der Befreiungsmöglichkeit des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI vor, können sich Betroffene für eine Doppelmitgliedschaft oder für das Versorgungswerk als einzige Versorgungseinrichtung entscheiden.

I. Die Vorteile des Versorgungswerks

[i]Berufspezifischer Zuschnitt und Selbst- verwaltungDen Reiz der Versorgungswerke gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung machen folgende Gesichtspunkte aus: Kraft ihres Versorgungsauftrags beziehen berufsständische Versorgungswerke – regional begrenzt – nur Angehörige bestimmter Berufsgruppen ein. Die gesetzliche Rentenversicherung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Angestelltenversicherung einem weit gestreuten Personenkreis dient und daher nicht auf die individuellen Verhältnisse eines Berufsstands Rücksicht nehmen kann. Sie muss in ihrem Leistungssystem fast allen Berufsgruppen mit den unterschiedlichsten Vorbildungen und Einkommensverhältnissen und Berufsrisiken gerecht werden. Das Versorgungswerk ist hingegen allein auf die Bedürfnisse d...