Fallsammlung Einkommensteuer
13. Aufl. 2010
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Abschnitt 6: Sonderausgaben
Daneben gibt es noch Sonderfälle („unechte" Sonderausgaben), wie den Verlustabzug nach § 10d EStG sowie die im Zusammenhang mit der Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums stehenden Vorschriften.
Fall 36 – Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten
Sachverhalt:
A ist schon seit Jahren von seiner Ehefrau B geschieden; beide sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. A hat sich im Jahr 03 verpflichtet,
9 600 € Unterhalt jährlich zu zahlen,
18 000 € Unterhalt jährlich zu zahlen.
B hat in beiden Fällen ihre Zustimmung zum Sonderausgabenabzug beim Geber erteilt.
Wie a), B beschränkt ihre Zustimmung im Einvernehmen mit A jedoch auf einen Betrag von 7 200 €.
Wie a), B gibt ihre Zustimmung nicht. Der Bruttoarbeitslohn von B beträgt 4 000 €.
Wie a) B hat ihre Zustimmung im Jahr 01 gegeben.
Wie e) mit dem Unterschied, dass A in seiner Steuererklärung 03 nur 7 000 € Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben geltend macht, obwohl er 9 600 € tatsächlich bezahlt hatte.S. 48
wie b), allerdings zahlt A an die geschiedene Ehefrau zusätzlich monatlich 200 € für einen Basiskrankensicherungsschutz der B
wie g)...