IFRS Essentials
1. Aufl. 2010
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IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte
1. Anwendungsbereich von IAS 38
IAS 38 regelt die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte. Ausnahmen vom Anwendungsbereich von IAS 38 stellen solche immateriellen Vermögenswerte dar, welche dem Anwendungsbereich eines anderen Standards unterliegen. Dies betrifft vor allem (IAS 38.2 f.):
immaterielle Vermögenswerte, die zum Verkauf im normalen Geschäftsverlauf gehalten werden (IAS 2 und IAS 11);
Leasingverhältnisse über immaterielles Vermögen, sofern sie IAS 17 unterliegen;
Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen (IFRS 3);
langfristige immaterielle Vermögenswerte, die gem. IFRS 5 als „zum Verkauf gehalten„ klassifiziert wurden.
Bei der Beurteilung, ob Vermögenswerte, die sowohl materielle, als auch immaterielle Elemente aufweisen, Sachanlagen (IAS 16) oder immaterielle Vermögenswerte (IAS 38) darstellen, ist ein ermessensbehaftetes Urteil erforderlich, welches Element signifikanter ist. So ist etwa eine Software für eine computergesteuerte Werkzeugmaschine ein integraler Bestandteil der Maschine, wenn die Maschine ohne diese bestimmte Software nicht betriebsfähig ist. Die Software wird somit als Teil der Sachanlage behandelt, sofern die sachlichen und nicht die immateriellen Komponenten signifikanter sind, also etwa den ...