IFRS Essentials
1. Aufl. 2010
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IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen
1. Begriff des assoziierten Unternehmens und Anwendungsbereich von IAS 28
IAS 28 gilt für die Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen (IAS 28.1). Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen (IAS 28.2)
über das der Investor maßgeblichen Einfluss ausüben kann (Positivmerkmal),
das aber kein Tochterunternehmen und kein Joint Venture ist (Negativmerkmal).
Maßgeblicher Einfluss ist dabei die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen eines anderen Unternehmens mitzuwirken. Liegt allerdings Beherrschung oder gemeinsame Beherrschung vor, so handelt es sich nicht mehr um maßgeblichen Einfluss i. S. von IAS 28 (IAS 28.2).
Hält ein Investor direkt oder indirekt (z. B. durch Tochterunternehmen) (IAS 28.6)
20 % oder mehr der Stimmrechte eines anderen Unternehmens, so wird ein maßgeblicher Einfluss vermutet, es sei denn, dass dieser eindeutig widerlegt werden kann (widerlegbare Vermutung eines maßgeblichen Einflusses);
weniger als 20 % der Stimmrechte eines anderen Unternehmens, so wird vermutet, dass kein maßgeblicher Einfluss besteht, es sei denn, dass ein solcher eindeutig belegt werden kann (widerlegbare Vermutung, dass kein maßgeblicher Einfluss besteht).
Ein Mehrheit...