IFRS Essentials
1. Aufl. 2010
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IAS 16 Sachanlagen
1. Einleitung
Sachanlagen sind materielle Vermögenswerte, die beide der folgenden Kriterien erfüllen (IAS 16.6):
Sie werden für die Verwendung in der Produktion, Verwaltung usw. oder für die Vermietung an andere gehalten;
es wird erwartet, dass sie länger als eine Periode genutzt werden.
Typische Beispiele für Sachanlagen, die IAS 16 unterliegen, sind Verwaltungs- oder Produktionsgebäude und Produktionsmaschinen, hingegen nicht IAS 40 unterliegende vermietete Immobilien.
IAS 16 gilt darüber hinaus nicht für gem. IFRS 5 als „zum Verkauf gehalten„ klassifizierte Sachanlagen (IAS 16.3).
2. Ansatz
Die Kosten einer Sachanlage sind zu aktivieren, wenn beide der folgenden Voraussetzungen erfüllt werden (Ansatzprinzip) (IAS 16.7):
Es ist wahrscheinlich, dass dem Unternehmen künftiger wirtschaftlicher Nutzen i. V. mit der Sachanlage zufließen wird;
die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten können verlässlich bewertet werden.
Ob diese Kriterien im Einzelfall für die (erstmaligen und die nachträglichen) Kosten einer Sachanlage erfüllt sind, ist eine Frage des Ansatzes (IAS 16.7 ff.). Das Unternehmen beurteilt gem. dem Ansatzprinzip (IAS 16.7) alle Kosten im Zusammenhang mit Sachanlagen im Zeitpunkt ihres Entstehens (IAS 16.10).
Nachträgliche Kosten, die entstanden si...