IFRS Essentials
1. Aufl. 2010
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IAS 12 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
1. Einleitung
IAS 12 regelt die Bilanzierung von Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, also gewinn-, ggf. auch ausschüttungsabhängiger Steuern wie die Körperschaftsteuer oder die Gewerbeertragsteuer. Substanz- und Verbrauchssteuern sind nicht Gegenstand des Standards. In Deutschland umfasst der Anwendungsbereich die Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer.
Die nachfolgenden Ausführungen umfassen zwei große Bereiche:
Bilanzierung tatsächlicher (d. h. laufender) Steuern, welche für die aktuelle (d. h. für die laufende) Periode zu entrichten sind (Kapitel 2);
Bilanzierung latenter Steuern (d. h. künftiger Steuervor- und -nachteile) (Kapitel 3).
2. Tatsächliche Steuern
Das Unternehmen ermittelt für die betreffende Periode den steuerlichen Gewinn und berechnet auf dessen Grundlage die zu leistenden (tatsächlichen bzw. laufenden) Steuern (steuerlicher Gewinn · Steuersatz = zu leistende tatsächliche Steuern). Tatsächliche Steuern für die aktuelle und für frühere Perioden sind – in dem Ausmaß, in dem sie noch nicht bezahlt wurden – als Schuld zu erfassen. Sofern der bereits bezahlte Betrag hinsichtlich der aktuellen und früherer Perioden d...