IFRS Essentials
1. Aufl. 2010
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IAS 2 Vorräte
1. Anwendungsbereich
IAS 2 regelt die Bilanzierung von Vorräten. Vorräte umfassen die folgenden Arten von Vermögenswerten (IAS 2.6):
Vermögenswerte, die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden (fertige Erzeugnisse und Waren);
Vermögenswerte, welche sich gerade im Produktionsprozess befinden, mit dem Ziel eines späteren Verkaufs (unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen);
Vermögenswerte, die zum Verbrauch im Produktionsprozess bzw. im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen bestimmt sind (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe).
Die Vorschriften für unfertige Leistungen in IAS 2 haben eine geringere praktische Bedeutung als die vergleichbaren Vorschriften des HGB/UGB, denn sobald für die Dienstleistungsaufträge gem. IAS 18.20 ff. Erträge erfasst wurden, fallen diese in den Anwendungsbereich von IAS 18 (IAS 2.8) und werden i. d. R. nach der Methode der Teilgewinnrealisierung (stage of completion) und nicht nach Kosten bilanziert. Entsprechendes gilt für die Auftragsfertigung i. S. von IAS 11.
Außerdem sind u. a. Finanzinstrumente nicht vom Anwendungsbereich von IAS 2 erfasst (IAS 2.2).
2. Bewertung
2.1 Erstbewertung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Die Zugangsbewertung (Einbuchung) von Vorräten, erfolgt mit den Anschaffungs-...