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NWB Nr. 9 vom Seite 681

Arbeitsrechtliche Fragen der Dienstwagengestellung

Vorschläge zur Vertragsgestaltung und Haftungsfragen

Professor Dr. Peter Pulte

Immer mehr Unternehmen stellen für die Arbeitnehmer Dienstwagen zur Verfügung. Als Dienstwagen ist jedes Fahrzeug anzusehen, welches aus Anlass oder in Ausübung eines Dienstverhältnisses genutzt wird. Dabei ist unbeachtlich, ob das Fahrzeug von einem Dritten oder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Die vertragliche Ausgestaltung erlaubt mehrere Varianten: Der Wagen kann dem Mitarbeiter ständig zur Verfügung stehen, er kann von ihm sowohl dienstlich als gelegentlich auch privat verwendet werden oder die Benutzung des Dienstwagens kann dem Mitarbeiter nur für dienstliche Zwecke gestattet sein.

I. Vertragsgestaltung

[i]Klare und umfassende vertragliche RegelungAnspruchsgrundlage für die Überlassung eines Dienstwagens ist die vertragliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Um Streitigkeiten im Vorfeld zu vermeiden, sollten die Überlassung und der Umfang der privaten Nutzungsmöglichkeit vertraglich umfassend geregelt oder in einer Dienstwagenordnung festgelegt sein. Grundsätzlich zulässig sind Vertragsklauseln, die im Einzelnen benannte, berechtigte Interessen des Arbeitgebers bei der Überlassung eines Dienstwagens schützen.

Beispiel 1

Denkbar wären hier Klauseln, die die dienstliche N...