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NWB-EV Nr. 3 vom Seite 83

Anlegerrechte gestärkt

Banken müssen Beratungsprotokoll anfertigen

von Anke Dembowski, Wasserburg (Bodensee)

Sowohl die Finanzmarktkrise als auch die Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers mit den Totalverlusten bei den von ihr ausgegebenen Zertifikaten haben gezeigt, dass es für Anleger oft schwierig ist, ihre Ansprüche im Fall einer Falschberatung durchzusetzen. Das „Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung” (Anlegerschutzgesetz/Schuldverschreibungsgesetz) soll Abhilfe schaffen. Es ist seit in Kraft, und Banken mussten die Änderungen bis zum umgesetzt haben. Es verpflichtet sie z. B, für jedes Beratungsgespräch ein Protokoll anzufertigen, das den wesentlichen Hergang des Beratungsgesprächs nachvollziehbar protokolliert. Außerdem wurde ein siebentägiges Rücktrittsrecht eingeführt.

I. Gesetzesinhalt

In erster Linie sollte das Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) aus dem Jahr 1899 modernisiert und an internationale Gepflogenheiten angepasst werden. Dabei wurden die Möglichkeiten, bei denen die Anlegermehrheit über Anleihebedingungen entscheidet, inhaltlich erweitert. Außerdem sorgt das neue Schuldverschreibungsgesetz für mehr Transparenz hinsichtlich ...