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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 10 K 69/08

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, HGB § 255

Verzugszinsen wegen verspäteter Ausgleichszahlung für das Erlöschen eines Erbbaurechts führen zu Werbungskosten

Leitsatz

  1. Zu der Frage, wann Schuldzinsen bei der Ermittlung der Einkünfte aus VuV als WK oder als AK zu beurteilen sind.

  2. Verzugszinsen wegen verspäteter Ausgleichszahlung für das Erlöschen eines Erbbaurechts führen unabhängig davon, warum verspätet gezahlt worden ist, zu WK.

Fundstelle(n):
AAAAD-37985

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