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Track 21 | Internationales Steuerrecht: Grenzüberschreitende Sondervergütungen im Inboundfall
Der mit dem JStG 2009 eingeführte § 50d Abs. 10 EStG wird derzeit kontrovers diskutiert. Es ist zweifelhaft, ob die Vorschrift ihrem Ziel, das abkommensrechtliche Besteuerungsrecht von Sondervergütungen i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz EStG an Deutschland zu ziehen, indem Sondervergütungen abkommensrechtlich als Unternehmensgewinne i.S.d. Art. 7 OECD-MA fingiert werden, gerecht wird. In einem aktuellen Urteil beschäftigt sich erstmals ein Finanzgericht mit der Neuregelung.
Wichtige neu anhängige Verfahren vor dem Bundesfinanzhof stehen jetzt zum Abschluss dieser Hör-CD auf dem Programm. Im ersten schwebenden Prozess geht es um die steuerliche Behandlung von Sondervergütungen deutscher Personengesellschaften an ausländische Mitunternehmer. Also um einen so genannten Inboundfall. Inbound heißt frei übersetzt so viel wie: Nach innen gehen. Bei einem Inboundfall investiert somit ein Ausländer in Deutschland. Im Unterschied zum Outboundfall, bei dem ein in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtiger im Ausland Geschäftsaktivitäten entfaltet.
Im Jahressteuergesetz 2009 war die steuerliche Behandlung von Lizenzzahlungen als Sondervergütungen neu geregelt worden. Erklärtes Ziel des neu eingefügten Abs....