BFH - IX R 28/09 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 21 Abs 1 Nr 1, FGO § 90 Abs 2, FGO § 119 Nr 4
Rechtsfrage
Einkünfteerzielungabsicht bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds - Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht auf Gesellschafterebene bei Bejahung der Überschusserzielungsabsicht auf Gesellschaftsebene - Erforderlichkeit des Nachweises eines von Beginn an feststehenden Finanzierungskonzepts - Umfang der Überschussprognose - Einbeziehung der Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz in die Totalüberschussprognose bei der Berechnung des Totalüberschusses einer auf die Dauer von mindestens 15 Jahre angelegten Vermietung - Ist der einmal (vor Erlass des Gerichtsbescheids) erklärte Verzicht des Klägers auf mündliche Verhandlung für das gesamte Verfahren bindend und nicht widerruflich und kann deshalb das FG nach Erlass eines Gerichtsbescheids trotz Antrags auf mündliche Verhandlung ohne mündliche Verhandlung entscheiden?
Einkünfteerzielungsabsicht; Gerichtsbescheid; Immobilienfonds; Mündliche Verhandlung; Sonderabschreibung; Totalüberschussprognose; Überschusserzielungsabsicht
Fundstelle(n):
NAAAD-37933