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BFH  - I R 105/09 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO § 237 Abs 5, AO § 237 Abs 1

Rechtsfrage

Gilt der Grundsatz der Akzessorietät der Aussetzungszinsen auch, wenn ein Steuerbescheid nach Abschluss des (erfolglosen) Rechtsbehelfsverfahrens, aber vor Erlass des Zinsbescheides aufgehoben oder geändert wird?

Akzessorietät; Aussetzungszinsen

Fundstelle(n):
TAAAD-37918

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