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BFH 24.11.2009 VIII R 30/06, StuB 4/2010 S. 160

Einkommensteuer | Ermittlung und Ansatz eines Zwischengewinns bei Veräußerung von Fondsanteilen

(1) Die Besteuerung des bei der Veräußerung von Fondsanteilen ermittelten Zwischengewinns richtet sich für das Jahr 1998 nach der Spezialregelung im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Ein Rückgriff auf die einkommensteuerrechtlichen Regelungen für Finanzinnovationen kommt insoweit nicht in Betracht. (2) Dem Ansatz des Zwischengewinns im Veräußerungsfall steht nicht entgegen, dass bei Anschaffung der Anteile nach der Mitteilung des Fonds kein negativer Zwischengewinn vorhanden war (Bezug: § 1 Abs. 1, § 8, § 39 Abs. 1, 1a, § 41 Abs. 2 KAGG a. F.; § 20 Abs. 1 Nr. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und Satz 2 EStG).

Praxishinweise

Bei einem Wertpapier-Sondervermögen richtet sich die Besteuerung der Erträge ausschließlich nach den Vorschriften des KAGG a...