Kfz-Steuer: PKW oder LKW nach Vornahme baulicher Veränderungen - Mustereinspruch
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Ist ein baulich verändertes Fahrzeug der Marke Mercedes-Benz (Typ 308) vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und so gemessen am Hubraum als PKW zu besteuern, oder ist es zur Beförderung von Gütern gedacht und als „anderes Fahrzeug” anzusehen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
UAAAD-37802