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FG Saarland 17.12.2009 1 K 1598/08, NWB 8/2010 S. 574

Abgabenordnung | Kein Recht eines Insolvenzverwalters auf Akteneinsicht

Das entschieden, dass ein Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Einsicht in die beim Finanzamt im Rahmen des Besteuerungsverfahrens des Schuldners geführten Akten zu dem einzigen Zweck, Insolvenzanfechtungsmöglichkeiten zu prüfen, nicht besteht; allerdings besteht ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Antrag auf Akteneinsicht. Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn das Finanzamt diesen Antrag unter Berücksichtigung des Abwehrinteresses des Staats ablehnt. Die Abgabenordnung sieht ein Akteneinsichtsrecht nicht vor. Diese spezielle Negativregelung ist gegenüber anderen Gesetzen (z. B. Datenschutzgesetz, Informationsfreiheitsgesetz) abschließend.