Selbstlosigkeit i. S. d. § 55 AO
Zahlungen an Mitglieder des Vereinsvorstands;
Ich bitte zu beachten, dass nach bundeseinheitlicher Abstimmung auf satzungswidrige Zahlungen von Vorstandsvergütungen, die zwischen dem und dem geleistet werden, die Regelungen des – entsprechend anzuwenden sind, wenn die Mitgliederversammlung eine Satzungsänderung, die Tätigkeitsvergütungen zulässt, bis zum beschließt.
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin v. - III A - S 0174 - 1/2009
Fundstelle(n):
WAAAD-37742