Einkommensbesteuerung der nicht Buch führenden Landwirte;
hier: Ermittlung des Gewinns aus Obst- und Gemüsebau für das Wirtschaftsjahr 2008/2009
1. Allgemeines
Für die Einkommensteuerveranlagung der nicht Buch führenden Obst- und Gemüsebauern einschl. der Inhaber von gemischten Betrieben (Obst- und Gemüsebau und Landwirtschaft) für das Kalenderjahr 2008 bzw. für die Gewinnermittlung des Wirtschaftsjahres (Wj.) 2008/2009 gelten die grundlegenden Anordnungen in der Rundverfügung (Rdvfg.) vom – S 2233 A - St 31 1 –, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.
In der Anlage 1 sind die für das Wj. 2008/2009 gültigen Richtwerte für den Obstbau und in der Anlage 2 die entsprechenden Werte für den Gemüsebau enthalten. Eine Änderung bei deren Anwendung ist gegenüber dem letzten Jahr nicht eingetreten, dennoch werden aus Zweckmäßigkeitsgründen einige maßgebende Grundsätze nachfolgend zusammenfassend dargestellt.
2. Allgemeine Ertragslage
2.1 Obstbau
Die Ernte 2007 brachte durchschnittliche Erträge, jedoch tendierten die Preise nach oben. Insbesondere die Erlöse bei Pflaumen ragten heraus. Bei Sauerkirschen gab es niedrige Preise.
Frost- und Hagelschäden waren örtlich begrenzt und gering. Aprikosen und Pfirsiche waren insoweit besonders betroffen.
2.2 Gemüsebau
Das zweite Halbjahr 2008 brachte gute Ernteerträge. Die im Frühsommer 2008 stark gefallenen Preise erholten sich im Herbst zu einem insgesamt zufriedenstellenden Ergebnis des Gemüsejahres 2008. Im ersten Halbjahr 2009 konnten die Preise aller Gemüsesorten den guten Erträgen nicht gerecht werden.
Durch die wiederum stark gestiegenen Kosten – vor allem bei Spritz- und Düngemitteln – ergibt sich für das Wj. 2008/2009 ein wesentlich höherer prozentualer Anteil der sachlichen Kosten.
3. Betriebseinnahmen
Um einen Anhaltspunkt für eine sachgerechte Schätzung mit über den mittleren Richtwerten liegenden Werten zu bieten, sind in den Anlagen 1 und 2 neben mittleren Richtwerten zusätzlich obere Richtwerte enthalten. Hierbei handelt es sich nicht um Höchstwerte, sondern um über dem Mittelwert liegende gemittelte Werte.
Zur Anwendung dieser Werte bei erstmaliger oder wiederholter Schätzung sowie bei Gemüsebaubetrieben mit Vertragsanbau oder Anbau unter Glas siehe die o. a. Rdvfg. vom , Tz. 2.1.1 und 2.1.3.
4. Betriebsausgaben
Werden die sachlichen Kosten nicht durch Aufzeichnungen oder Belege nachgewiesen, können sie mit folgenden Prozentsätzen bezogen auf die Einnahmen berücksichtigt werden:
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– Obstbau | 22 % |
– Gemüsebau | 45 % |
Die von dem pauschalen Ansatz nicht erfassten Aufwendungen ergeben sich aus Tz. 2.2.2 der o. a. Rdvfg. vom .
5. Folienanbau
Entgegen den Regelungen in der o. a. Rdvfg. vom , Tz. 2.2.3, sind Aufwendungen des Land- und Forstwirtes für den Anbau unter Folie nicht mehr neben dem pauschalen Kostenansatz als zusätzliche Aufwendungen zu berücksichtigen, sondern mit diesem Kostenansatz abgegolten.
6. Besonderer Anbau beim Gemüsebau
Bei Gemüsebaubetrieben sind bei einem Vertragsanbau die Betriebseinnahmen – wie bisher – mit 30 % bis 40 % und bei einem Anbau unter Glas (siehe Spalte 6 der „Anlage Gemüsebau”) – abweichend von der bisherigen Handhabung – mit 400 % bis 500 % des mittleren Richtwertes zu schätzen
7. Zur Anwendung der Richtwerte
Die Finanzämter sind an die veröffentlichten Richtbeträge und die Prozentsätze für die sachlichen Kosten nicht gebunden, wenn ihre Anwendung im Einzelfall zu einer unzutreffenden Gewinnschätzung führt. Bestehen Anhaltspunkte für eine derartige Gewinnschätzung kann der Betrieb auch der zuständigen landwirtschaftlichen Bp-Stelle gemeldet werden (siehe im Übrigen Tz. 2.3 der o. a. Rdvfg. vom ).
Anlage 1
Richtwerte für den Obstbau; Wj. 2009/2010
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Obstart und Erziehungsform | Erlöse je Baum oder Strauch | |
mittlerer Richtwert € | oberer Richtwert € | |
Apfel | 9 | 14 |
Aprikose | 17 | 35 |
Birne | 10 | 12 |
Mirabelle | 20 | 35 |
Nuss | 94 | 110 |
Pfirsich | 20 | 46 |
Quitte | 30 | 36 |
Sauerkirsche | 8 | 10 |
Süßkirsche | 34 | 52 |
Zwetsche und Pflaume | 22 | 50 |
Holunder | 21 | 25 |
Johannisbeere | 9 | 12 |
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Erlöse je Ar | ||
mittlerer Richtwert € | oberer Richtwert € | |
Erdbeere | 300 | 310 |
Himbeere | 500 | 950 |
Anmerkung: Bei den oberen Werten handelt es sich nicht um die Höchstwerte, sondern um über dem Mittelsatz liegende gemittelte Werte. |
Anlage 2
Richtwerte für den Gemüsebau; Wj. 2009/20010
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Gemüseart | Erlöse je Ar Rahmensätze | |
mittlerer Richtwert € | oberer Richtwert € | |
Blattgemüse | ||
Endiviensalat | 190 | 210 |
Feldsalat | 130 | 200 |
Kopfsalat | 75 | 110 |
Bunter Salat | 110 | 180 |
Radicchio | 120 | 180 |
Spinat | 30 | 65 |
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Fruchtgemüse | ||
Erbsen | 30 | 45 |
Kürbis | 70 | 100 |
Stangenbohnen | 200 | 600 |
Tomaten | 300 | 910 |
Zucchini | 130 | 350 |
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Kohlgemüse | ||
Blumenkohl | 105 | 260 |
Chinakohl | 190 | 270 |
Kohlrabi | 180 | 290 |
Rotkohl | 60 | 180 |
Weißkohl | 100 | 180 |
Wirsing | 115 | 140 |
Grünkohl | 50 | 80 |
Oberfinanzdirektion Koblenz v. - S 2233 A - St 31 1
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
LAAAD-37737