Oberfinanzdirektion Koblenz - S 2233 A - St 31 1

Einkommensbesteuerung der nicht Buch führenden Landwirte;
hier: Ermittlung des Gewinns aus Obst- und Gemüsebau für das Wirtschaftsjahr 2008/2009

1. Allgemeines

Für die Einkommensteuerveranlagung der nicht Buch führenden Obst- und Gemüsebauern einschl. der Inhaber von gemischten Betrieben (Obst- und Gemüsebau und Landwirtschaft) für das Kalenderjahr 2008 bzw. für die Gewinnermittlung des Wirtschaftsjahres (Wj.) 2008/2009 gelten die grundlegenden Anordnungen in der Rundverfügung (Rdvfg.) vom – S 2233 A - St 31 1 –, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.

In der Anlage 1 sind die für das Wj. 2008/2009 gültigen Richtwerte für den Obstbau und in der Anlage 2 die entsprechenden Werte für den Gemüsebau enthalten. Eine Änderung bei deren Anwendung ist gegenüber dem letzten Jahr nicht eingetreten, dennoch werden aus Zweckmäßigkeitsgründen einige maßgebende Grundsätze nachfolgend zusammenfassend dargestellt.

2. Allgemeine Ertragslage

2.1 Obstbau

Die Ernte 2007 brachte durchschnittliche Erträge, jedoch tendierten die Preise nach oben. Insbesondere die Erlöse bei Pflaumen ragten heraus. Bei Sauerkirschen gab es niedrige Preise.

Frost- und Hagelschäden waren örtlich begrenzt und gering. Aprikosen und Pfirsiche waren insoweit besonders betroffen.

2.2 Gemüsebau

Das zweite Halbjahr 2008 brachte gute Ernteerträge. Die im Frühsommer 2008 stark gefallenen Preise erholten sich im Herbst zu einem insgesamt zufriedenstellenden Ergebnis des Gemüsejahres 2008. Im ersten Halbjahr 2009 konnten die Preise aller Gemüsesorten den guten Erträgen nicht gerecht werden.

Durch die wiederum stark gestiegenen Kosten – vor allem bei Spritz- und Düngemitteln – ergibt sich für das Wj. 2008/2009 ein wesentlich höherer prozentualer Anteil der sachlichen Kosten.

3. Betriebseinnahmen

Um einen Anhaltspunkt für eine sachgerechte Schätzung mit über den mittleren Richtwerten liegenden Werten zu bieten, sind in den Anlagen 1 und 2 neben mittleren Richtwerten zusätzlich obere Richtwerte enthalten. Hierbei handelt es sich nicht um Höchstwerte, sondern um über dem Mittelwert liegende gemittelte Werte.

Zur Anwendung dieser Werte bei erstmaliger oder wiederholter Schätzung sowie bei Gemüsebaubetrieben mit Vertragsanbau oder Anbau unter Glas siehe die o. a. Rdvfg. vom , Tz. 2.1.1 und 2.1.3.

4. Betriebsausgaben

Werden die sachlichen Kosten nicht durch Aufzeichnungen oder Belege nachgewiesen, können sie mit folgenden Prozentsätzen bezogen auf die Einnahmen berücksichtigt werden:


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– Obstbau
22 %
– Gemüsebau
45 %

Die von dem pauschalen Ansatz nicht erfassten Aufwendungen ergeben sich aus Tz. 2.2.2 der o. a. Rdvfg. vom .

5. Folienanbau

Entgegen den Regelungen in der o. a. Rdvfg. vom , Tz. 2.2.3, sind Aufwendungen des Land- und Forstwirtes für den Anbau unter Folie nicht mehr neben dem pauschalen Kostenansatz als zusätzliche Aufwendungen zu berücksichtigen, sondern mit diesem Kostenansatz abgegolten.

6. Besonderer Anbau beim Gemüsebau

Bei Gemüsebaubetrieben sind bei einem Vertragsanbau die Betriebseinnahmen – wie bisher – mit 30 % bis 40 % und bei einem Anbau unter Glas (siehe Spalte 6 der „Anlage Gemüsebau”) – abweichend von der bisherigen Handhabung – mit 400 % bis 500 % des mittleren Richtwertes zu schätzen

7. Zur Anwendung der Richtwerte

Die Finanzämter sind an die veröffentlichten Richtbeträge und die Prozentsätze für die sachlichen Kosten nicht gebunden, wenn ihre Anwendung im Einzelfall zu einer unzutreffenden Gewinnschätzung führt. Bestehen Anhaltspunkte für eine derartige Gewinnschätzung kann der Betrieb auch der zuständigen landwirtschaftlichen Bp-Stelle gemeldet werden (siehe im Übrigen Tz. 2.3 der o. a. Rdvfg. vom ).

Anlage 1

Richtwerte für den Obstbau; Wj. 2009/2010


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Obstart und Erziehungsform
Erlöse je Baum oder Strauch
 
mittlerer Richtwert
oberer Richtwert
 
 
 
Apfel
9
14
Aprikose
17
35
Birne
10
12
Mirabelle
20
35
Nuss
94
110
Pfirsich
20
46
Quitte
30
36
Sauerkirsche
8
10
Süßkirsche
34
52
Zwetsche und Pflaume
22
50
Holunder
21
25
Johannisbeere
9
12


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Erlöse je Ar
 
mittlerer Richtwert
oberer Richtwert
Erdbeere
300
310
Himbeere
500
950
 
 
 
 
 
 
Anmerkung:
Bei den oberen Werten handelt es sich nicht um die Höchstwerte, sondern um über dem
Mittelsatz liegende gemittelte Werte.

Anlage 2

Richtwerte für den Gemüsebau; Wj. 2009/20010


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Gemüseart
Erlöse je Ar
Rahmensätze
 
mittlerer Richtwert
oberer Richtwert
Blattgemüse
 
 
 
 
 
Endiviensalat
190
210
Feldsalat
130
200
Kopfsalat
75
110
Bunter Salat
110
180
Radicchio
120
180
Spinat
30
65


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Fruchtgemüse
Erbsen
30
45
Kürbis
70
100
Stangenbohnen
200
600
Tomaten
300
910
Zucchini
130
350


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Kohlgemüse
Blumenkohl
105
260
Chinakohl
190
270
Kohlrabi
180
290
Rotkohl
60
180
Weißkohl
100
180
Wirsing
115
140
Grünkohl
50
80

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Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


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LAAAD-37737