Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Betriebsprüfung: Deutsche Rentenversicherung prüft für die Unfallversicherung mit
Arbeitgeberprüfungen der deutschen Rentenversicherung schließen ab die Prüfung der Meldedaten für die gesetzliche Unfallversicherung mit ein . Der Gesetzgeber verspricht sich von dieser neuen Regelung eine Reduzierung des Prüfaufwandes. Arbeitgeber haben dem [i]Neuregelung ab 2010Prüfer der Deutschen Rentenversicherung daher im Rahmen der Arbeitgeberprüfung ab 2010 Unterlagen über die Zuordnung der Arbeitsentgelte zu den entsprechenden Gefahrtarifstellen und Bescheide der Unfallversicherungsträger über frühere Jahre vorzulegen.
Die Bescheide zur Erhebung der Beiträge zur Unfallversicherung werden weiterhin von den Trägern der Unfallversicherung erlassen. Widersprüche gegen diese Bescheide sind daher wie bisher bei den Trägern der Unfallversicherung einzulegen (§ 84 Abs. 1 SGG).