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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Beschluss v. - 3 V 243/09 EFG 2010 S. 686 Nr. 9

Gesetze: AO § 20 Abs. 1, AO § 26, AO § 146 Abs. 2b, AO § 195 Satz 1, AO § 200 Abs. 1, AO § 335

Zulässigkeit der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes nach § 146 Abs. 2b AO -

Leitsatz

Das Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2b AO ist ein Druckmittel eigener Art mit einem repressiven und präventiven Charakter.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 6/2010 S. 242
DStR-Aktuell 2010 S. 11 Nr. 11
EFG 2010 S. 686 Nr. 9
StC 2010 S. 22 Nr. 6
JAAAD-37499

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