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FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 1 K 323/07

Gesetze: KraftStG § 2 Abs. 2bKraftStG § 18 Abs. 5KraftStG § 12 Abs. 2 Nr. 1KraftStG § 8 Nr. 1aKraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 2aGG Art. 20 Abs. 3 3. KraftStÄndG StVZO § 23 Abs. 6a

Rückwirkende Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile

Leitsatz

Das FA kann den Kraftfahrzeugsteuerbescheid für ein Wohnmobil mit einem zulässigem Gesamtgewicht von über 2,8 t auf Grund des Dritten Gesetzes zur Änderung des KraftStG vom (BGBl. I 2006, 3344) rückwirkend zum ändern, weil nach der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO zum (Verkündung der Verordnung zur Änderung der StVZO im November 2004) auf den Fortbestand der steuerlich günstigen Behandlung von Wohnmobilen nicht mehr vertraut werden konnte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IAAAD-37482

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