Vorsteuerabzug bei Herstellungskosten eines gemischt genutzten Gebäudes nach dem sog. Umsatzschlüssel; Frage der Eu-Rechtswidrigkeit
des § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG durch nur subsidiäre Anwendbarkeit des Regelaufteilungsmaßstabes Umsatzschlüssel
Leitsatz
Bei gemischt genutzten Gebäuden kann der Steuerpflichtige nicht abziehbare Teilbeträge nach sachgerechten Schätzungsmaßstäben
sowohl durch Anwendung des sog. Flächenschlüssels als auch des sog. Umsatzschlüssels ermitteln lassen. Gem. § 15 Abs. 4 S.
3 UStG ist eine Ermittlung nach dem Umsatzschlüssel nur zulässig, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist.
Nach Ansicht des Senates findet sich in der RL 77/388/EWG keine Ermächtigungsgrundlage für § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG. Art. 17
Abs. 5 der RL gestattet zwar Modifikationen, erlaubt jedoch nicht, den Regelaufteilungsmaßstab Umsatzschlüssel nur subsidiär
zuzulassen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 5/2010 S. 320 IAAAD-37469
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