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EuGH  - C-384/09 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EG Art 56

Rechtsfrage

Stehen die Art. 56 ff. EG den Art. 990 D ff. des Code general des impots entgegen, weil sie juristischen Personen, die den Sitz ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung in Frankreich oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben, einen Anspruch auf Befreiung von der streitigen Steuer verleihen, diesen Anspruch aber bei juristischen Personen, die den Sitz ihrer Geschäftsleitung in einem Drittstaat haben, vom Bestehen eines zwischen Frankreich und diesem Staat zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerflucht geschlossenen Amtshilfeabkommens oder davon abhängig machen, dass diese juristischen Personen aufgrund eines Staatsvertrags, der eine Bestimmung über ein Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit enthält, keiner höheren Besteuerung unterworfen werden dürfen als die juristischen Personen, die den Sitz ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung in Frankreich haben?

Drittland; Juristische Person; Sitz; Steuerbefreiung

Fundstelle(n):
XAAAD-37438

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