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LG Frankfurt/M. 07.10.2009 3-13 O 46/09, NWB 7/2010 S. 488

Gesellschaftsrecht | Beurkundung der Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils durch Schweizer Notar

Bislang entsprach es gesicherter Rechtserkenntnis, dass die zur Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen erforderliche Beurkundung als nicht statusrelevantes Geschäft auch von einem Schweizer Notar unter Beachtung der Ortsform vorgenommen werden konnte (vgl. OLG Frankfurt/M., Urteil v. - 11 U 8/04, NZG 2005 S. 820). Angesichts der im Zuge des MoMiG in § 40 Abs. 2 GmbHG eingeführten gesteigerten Amtspflichten des bei einer Veränderung des Gesellschafterbestands der GmbH mitwirkenden Notars zweifelt das Gericht an der Wirksamkeit derartiger Auslandsbeurkundungen, weil die jetzt geforderte öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Notare zur Einreichung der Gesellschafterliste sich nur an deutsche Notare richtet und ausländische Notare ihr mangels entsprechender Amtsbefugnisse in Deutschland nicht nachkommen könne...

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