vGA an beherrschenden
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Leitsatz
1. Wird ein von der GmbH erworbenes
Wirtschaftsgut in der GmbH-Bilanz aktiviert, aber vom
Gesellschafter-Geschäftsführer privat genutzt, besteht eine verdeckte
Gewinnausschüttung im Verzicht auf die Vereinbarung eines
Aufwendungsersatzes (keine „Entnahme” ins Privatvermögen des
Gesellschafters) in Höhe der der GmbH entstandenen Aufwendungen
zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags.
2. Honorarzahlungen an den
beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer sind im Falle einer
behaupteten mündlichen Vertragsabrede nur anzuerkennen, wenn für
einen Außenstehenden erkennbar ist, was konkret vereinbart wurde.
Tatbestand
Fundstelle(n): DB 2010 S. 1481 Nr. 27 DStRE 2010 S. 1176 Nr. 19 StBW 2010 S. 300 Nr. 7 LAAAD-37215
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