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Einkommensteuer; | Anwendbarkeit der sog. ,,Drei-Objekt-Grenze'' auf Mehrfamilienhäuser und gewerblich genutzte Grundstücke
Der BFH hat im Urt. v. - I R 118/97 (NWB EN-Nr. 1031/99) die Auffassung vertreten, dass Objekte i. S. der von der Rspr. entwickelten sog. Drei-Objekt-Grenze zur Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel nicht nur Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen, sondern auch Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten sein können. Nach Auffassung des I. Senats kommt es dabei weder auf die Größe und den Wert des einzelnen Objekts noch auf dessen Nutzungsart an. Die Entscheidung des BFH weicht ausdrücklich von Tz. 9 des (BStBl 1990 I S. 884) ab. Zur Anwendung des BFH-Urt. hat das wie folgt Stellung genommen: Die Rechtsgrundsätze des sind über den entschiedenen Ei...