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Körperschaftsteuer | Nach BilMoG: Steuerliche Anerkennung einer Organschaft
Das IV C 2 – S 2770/09/10002 NWB UAAAD-36775 zu den Auswirkungen der Änderungen des § 301 AktG und § 249 HGB auf die steuerliche Anerkennung von Gewinnabführungsverträgen Stellung genommen.
Änderung des
Höchstbetrags der Gewinnabführung nach
§ 301
AktG
Die steuerliche
Anerkennung der Organschaft bleibt durch die Änderung des
§ 301 AktG
i. V. mit
§ 268 Abs. 8
HGB grundsätzlich unberührt. Bei der
Durchführung der Gewinnabführung sind jedoch die Neuregelungen zum
Höchstbetrag der Gewinnabführung nach
§ 301 AktG
ungeachtet ggf. abweichender vertraglicher Vereinbarungen zwingend zu beachten.
Für Organgesellschaften in der Rechtsform der GmbH fordert
§ 17 Satz 2 Nr. 1
KStG nicht, dass die Begrenzung der Gewinnabführung
gem.
§ 301 AktG
in den Gewinnabführungsvertrag ausdrücklich aufgenommen wird.
Änderung des
§ 249
HGB
Nac...