Bewertung von Unternehmensanteilen nach Beendigung einer Betriebsaufspaltung
Leitsatz
1. Die Schätzung des Gesamtwerts der Anteile bei Beendigung einer Betriebsaufspaltung nach dem Stuttgarter Verfahren ist nicht
zu beanstanden
2. Allerdings betrifft der Abschlag wegen Personenbezogenheit i. R. d. Bewertung nichtnotierter Anteile die Fälle, in denen
ohne Einsatz eines größeren Betriebskapitals der Ertrag ausschließlich und unmittelbar von der persönlichen Tätigkeit der
Gesellschafter-Geschäftsführer abhängig ist und kommt bei einer Gesellschaft, deren Unternehmenszweck die Durchführung von
Transporten sowie Bau- und Baustoffhandel ist, nicht in Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2010 S. 793 Nr. 14 DStRE 2010 S. 1187 Nr. 19 GmbHR 2010 S. 271 Nr. 5 StBW 2010 S. 193 Nr. 5 BAAAD-36884
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