Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsklage gegen Terminsbestimmung
Zurückweisung von sich stetig wiederholenden und bereits abgewiesenen Richterablehnungsgesuchen
Leitsatz
1. Eine Nichtigkeitsklage ist kein statthafter Rechtsbehelf gegen die Terminierung einer Streitsache.
2. Die ständige Wiederholung von Richterablehnungsgesuchen unter Anführung bereits aus anderen Verfahren bekannten Vorbringens,
zudem noch unter Verwendung von Schriftsätzen der „Altverfahren” führt zu einer offensichtlich unzulässigen und missbräuchlichen
Richterablehnung, so dass über die Ablehnungsgesuche auch in den Gründen des die Instanz abschließenden Urteils unter Mitwirkung
der abgelehnten Richter – ohne Abgabe dienstlicher Äußerungen – entschieden werden kann.
3. Ablehnungsgründe in einem Verfahren haben nicht ohne weiteres zur Folge, dass auch in anderen Verfahren dieses Beteiligten
generell von der Besorgnis der Befangenheit auszugehen wäre. Eine irgendwie geartete „Befangenheits-Infektion” (die Besorgnis
der Befangenheit des Richters in einem Verfahren strahlt auf andere oder gar sämtliche Verfahren dieses Beteiligten aus) bedarf
vielmehr besonderer Begründung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAD-36876
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