Rechtmäßigkeit eines Bescheides über die gesonderte Feststellung eines Grundbesitzwertes für Zwecke der Schenkungsteuer
Leitsatz
Wird anlässlich der Schenkung eines Geschäftsanteils für Zwecke der Schenkungsteuer der Grundbesitzwert eines im Eigentum
der Gesellschaft stehenden Grundstücks festgestellt, ist Gegenstand der Feststellung letztendlich allein der von dem Schenkungsempfänger
als Adressat des Feststellungsbescheids erworbene Anteilswert, so dass der in diesem Bescheid als Grundstückseigentümerin
ausgewiesenen Gesellschaft keine Antrags- und Klagebefugnis gegen die Feststellung zusteht.
Aus dem Umstand, dass der Feststellungsbescheid sich gemäß § 138 Abs. 5 Satz 3 BewG a. F. i. V. m. § 179 Absatz 2 Satz 1
AO gegen den Steuerpflichtigen richtet, dem der Gegenstand der Feststellung „bei der Besteuerung zuzurechnen ist”, folgt nicht,
dass die Grundstückseigentümerin im Vorverfahren Beteiligte und damit notwendig hinzuzuziehen war.
Offen bleibt, ob sich die Verfahrensrechtslage insoweit durch § 154 Abs. 1 Nr. 1 BewG v. geändert hat.
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 1068 Nr. 17 OAAAD-36871
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