Heileurythmie keine heilberufliche Tätigkeit - Mustereinspruch
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Sind die erbrachten Leistungen eines Heileurythmisten (Bewegungstherapeut, der mit Bewegungsgebärden arbeitet) als heilberufliche Tätigkeit im Sinne des § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG 1999/2005 steuerfrei?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
EAAAD-36857