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Lebensversicherungen unter den Regeln der Abgeltungsteuer ab 2009
BMF veröffentlicht einen aktualisierten Anwendungserlass
Durch das Alterseinkünftegesetz sind Erträge aus privaten Kapitallebensversicherungen seit Neujahr 2005 nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuerpflichtig. Im Rahmen der Umstellung auf die Abgeltungsteuer haben Policen im Vergleich zu anderen Anlageprodukten wieder Vorteile hinzu gewonnen. Damit diese neuen Privilegien nicht zu Umgehungen genutzt werden, kam es über das Jahressteuergesetz 2009 zur Einführung vom Missbrauchstatbeständen und Kontrollen. Das BMF hat sowohl die Systemumstellung im Rahmen des § 20 EStG als auch neuen Einschnitte in einem aktualisierten Schreiben zusammengefasst. Nachfolgend alle wichtigen Details zur steuerlichen Behandlung und die praktische Bedeutung.
I. Die geänderte Ausgangslage durch die Abgeltungsteuer
1. Alte und neue Grundsätze
Die Systemumstellung ab dem bringt Kapitallebensversicherungen oftmals eine deutlich bessere Performance, weil Policen als einziges Produkt unter bestimmten Voraussetzungen die halbe Steuerfreiheit behalten, eine hohe Auszahlung führt nicht mehr zu einem Progressionssprung und es mangels laufender Besteuerung zu einem Zinseszinseffekt kommt. Ein aktualisierter Anwendungserlass erläutert die neuen Besteuerungsreg...