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BFH 19.11.2009 V R 41/08, NWB 5/2010 S. 323

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei überhöhtem Steuerausweis

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bei Ausweis eines überhöhten Steuerbetrags steht dem Leistungsempfänger der darin enthaltene – gesetzlich geschuldete – Betrag als Vorsteuer zu. (2) Ein Vorsteuerabzug wegen Erhöhung der Bemessungsgrundlage erfordert die nachträgliche Vereinbarung eines Entgelts und die tatsächliche Zahlung des vereinbarten Entgelts.

Anmerkung:

Hochinteressant ist die Entscheidung, soweit der BFH die Chance sieht, die zunächst etwaig unentgeltliche Einlage von Waren seitens des Gesellschafters einer unternehmerisch tätigen GbR aus dessen Unternehmen mittels nachträglicher Entgeltsvereinbarung (und Bezahlung) über § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG in einen entgeltlichen Vorgang umzuformen. Dies eröffnet die Möglichkeit, der GbR durch n...