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Problemfälle der Einnahmenüberschussrechnung
Aktuelle Rechtsentwicklungen und Gestaltungsmöglichkeiten
[i]Segebrecht/Gunsenheimer, Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, NWB Verlag Herne, 12. Aufl. 2009, ISBN: 978-3-482-54272-5Das BilMoG erweitert den Personenkreis derer, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln „können” (§ 241a Satz 1 HGB). Rückwirkend ab 2008 (Art. 66 Abs. 1 EGHGB) sind auch sog. kleine Einzelkaufleute, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen nicht mehr als 500.000 € Umsatzerlöse und nicht mehr als 50.000 € Jahresüberschuss aufweisen, handelsrechtlich nicht mehr zur Buchführung verpflichtet. Diese Kaufleute haben ein Wahlrecht, ob sie ihren Gewinn aus Gewerbebetrieb (weiterhin) durch einen Jahresabschluss oder durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Zu einigen Grundsatzfragen der Einnahmenüberschussrechnung hat der BFH in den letzten Jahren Stellung genommen. Dennoch sind einige Probleme noch immer ungeklärt. Im folgenden Musterfall werden neue Rechtserkenntnisse und praxisrelevante Rechtsentwicklungen aufgezeigt und erörtert.
I. Grundfall
[i]Trotz Buchhaltung EinnahmenüberschussrechnungDer 32 Jahre alte Steuerberater S hat am in Frankfurt eine Steuerberaterpraxis eröffnet, aus der er freiberufliche Einkünfte erzielt (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG). S hat im Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz erstellt und eine kaufmännische Buchführung eingerichtet. Nach Ablauf des Jahres 2009 erstellt er jedoch k...