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FG des Saarlandes Urteil v. - 2 K 2175/05

Gesetze: MinöStG § 1 Abs. 3 Nr. 2MinöStG § 9 Abs. 3 S. 1EnergieStG § 1 Abs. 1EnergieStG § 8 Abs. 1 NATO-Truppenstatut Art. XI NATO-ZAbk Art. 67 TrZG § 2 Abs. 2

Steuerermäßigung für Energielieferungen an ausländische Militärangehörige

Leitsatz

Wer Energie (im Streitfall Erdgas) an ausländische Militärangehörige und ihr Gefolge liefert, kann dafür nur dann eine Minaralölsteuervergütung nach Art. XI NATO-Truppenstatut i.V.m. Art. 67 Abs. 1 a) Ziff. (i) und (iv) NATO-ZAbk und § 2 Abs. 2 TrZG bekommen, wenn er die Vergütung über den Preis an die Abnehmer weitergegeben hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
QAAAD-36571

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