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FG München Urteil v. - 14 K 3384/07

Gesetze: KN Pos. 8521 Unterpos. 9000 KN Pos. 8522 Unterpos. 9098

Tarifierung bei Einfuhr der nicht zusammengebauten Einzelteile eines „Mediaplayers” und bei fehlender Festplatte unter Pos. 8521 Unterpos. 9000 der Kombinierten Nomenklatur

Leitsatz

Sind aus China alle für einen Mediaplayer erforderlichen Einzelteilen mit Ausnahme einer Festplatte eingeführt worden und wurde das Gerät unter Beifügung der erforderlichen Festplatte in Deutschland aus den Einzelteilen zusammengebaut, so ist für die Tarifierung davon auszugehen, dass bereits im Zeitpunkt der Einfuhr die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale eines vollständigen Geräts erfüllt waren, obwohl damals die Funktionsfähigkeit des Geräts infolge der fehlenden Festplatte noch nicht gegeben war (hier: Tarifierung unter Pos. 8521 Unterpos. 9000 der Kombinierten Nomenklatur).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
RAAAD-36562

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