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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 29 | Umwandlungssteuer: Einbringung trotz Vorabveräußerung eines Grundstücks

Die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft kann auch dann nach § 24 UmwStG ohne Aufdeckung von stillen Reserven erfolgen, wenn kurz vorher wesentliches Betriebsvermögen – im Streitfall ein Grundstück – zu einem angemessenen Kaufpreis veräußert wird. Dies hat das FG Münster entschieden und die Revision zugelassen.

Ein positives Urteil des Finanzgerichts Münster zur Umwandlungssteuer steht beim BFH auf dem Prüfstand. Die westfälischen Finanzrichter haben entschieden: Die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft kann auch dann nach § 24 UmwStG ohne Aufdeckung von stillen Reserven erfolgen, wenn kurz vorher wesentliches Betriebsvermögen zu einem angemessenen Kaufpreis veräußert wird.

Im Streitfall hatte sich der Kläger verpflichtet, sein Einzelunternehmen in eine neu gegründete GmbH & Co. KG einzubringen. Das zum Betriebsvermögen gehörende Grundstück, das eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellte, veräußerte der Kläger vorab unter Aufdeckung der stillen Reserven an seine Ehefrau. Zum Zeitpunkt der Unternehmenseinbringung war die Ehefrau bereits als Eigentümerin des Grundstücks im Grundbuch eingetragen. Die vom ...