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Track 16 | Investitionsabzugsbetrag: Nutzungsnachweis bei Firmenwagen
Der BFH teilt in einer aktuellen Entscheidung nicht die restriktive Auffassung der Verwaltung, wonach bei Anwendung der 1-%-Regelung im Hinblick auf den Investitionsabzugsbetrag grundsätzlich von einem schädlichen Nutzungsumfang auszugehen ist.
In unserer Rubrik „Ausgewählte praxisrelevante Entscheidungen” informieren wir Sie heute als Erstes über eine positive BFH-Entscheidung. Sie betrifft den Investitionsabzugsbetrag. Konkret: den Nachweis der ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblichen Nutzung.
Hintergrund ist eine wichtige Neuerung im Vergleich zur alten Ansparabschreibung. Voraussetzung für den Abzugsbetrag ist: Es muss die Absicht bestehen, das begünstigte Wirtschaftsgut in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich zu nutzen. Und das voraussichtlich mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres. Bei Anschaffung in 2010 muss das Wirtschaftsgut also voraussichtlich bis Ende 2011 mindestens zu 90 % betrieblich genutzt werden. Bei der alten Ansparabschreibung reichte eine geplante betriebliche Nutzung von 10 % ...