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Track 12-15 | Arbeitstätte beim Kunden: BMF akzeptiert geänderte BFH-Rechtsprechung
Das BMF akzeptiert die geänderte BFH-Rechtsprechung, wonach betriebliche Einrichtungen von Kunden des Arbeitgebers grundsätzlich keine regelmäßigen Arbeitsstätten seiner Arbeitnehmer sind, unabhängig von der Dauer der dortigen Tätigkeit. Allerdings gelten nach dem BMF-Schreiben Ausnahmen, z.B. beim Outsourcing oder bei der Überlassung von Leiharbeitnehmern für die gesamte Dauer ihres Arbeitsverhältnisses.
Track 12 | Geänderte BFH-Rechtsprechung
Auf das folgende BMF-Schreiben warten wir schon etwas länger. Es behandelt die für die Praxis wichtige Frage: Wann begründet eine berufliche Tätigkeit des Arbeitnehmers außerhalb einer betrieblichen Einrichtung des eigenen Arbeitgebers eine Auswärtstätigkeit? Wann erfolgt die Tätigkeit stattdessen an einer regelmäßigen Arbeitsstätte? Das BMF sorgt jetzt für Klarheit und regelt die Anwendung zweier BFH-Urteile.
Nach den Lohnsteuer-Richtlinien ist regelmäßige Arbeitsstätte der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Einrichtung des Arbeitgebers handelt. Der BFH hat hingegen mit zwei Urteilen im Juli 2008 ...