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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 08-09 | Lohnsteuer: Überlassung von Vermögensbeteiligungen ab 2009

Durch das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz hat die lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer wesentliche Änderungen erfahren. Das BMF hat jetzt mit einem rückwirkend ab dem anzuwendenden Schreiben reagiert und nimmt insbesondere zur Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 39 EStG Stellung.

Track 08 | Grundsatz, Begünstigte Beteiligungen

Nächstes Thema: die Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer. Durch das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz hat sich ihre lohnsteuerliche Behandlung ab 2009 verändert. Es gibt einen höheren Freibetrag und es wurde eine neue Fondsart eingeführt. Das BMF hat jetzt mit einem Schreiben reagiert, das rückwirkend ab dem anzuwenden ist.

Beschäftigte können jährlich bis zu 360 € steuer- und sozialversicherungsfrei kassieren. Entweder erhalten die Arbeitnehmer von ihrer Firma direkt Anteile am eigenen Unternehmen oder sie beteiligen sich über einen Mitarbeiterfonds. Die Steuerfreiheit ist in § 3 Nr. 39 EStG geregelt. Diese Vorschrift hat den alten § 19a EStG zum abgelöst, mal abgesehen von einigen Übergangsregelungen.

§ 3 Nr. 39 EStG gilt für einkommensteue...