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BFH  - IV R 47/09 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 5a Abs 4

Rechtsfrage

Ist ein Schiffsbauvertrag als schwebendes Geschäft ein Wirtschaftsgut im Sinne des § 5a Abs. 4 Satz 1 EStG und ist folglich aufgrund gestiegener Schiffsbaupreise während der Bauphase ein Unterschiedsbetrag gemäß § 5a Abs. 4 Satz 2 EStG festzustellen, oder sind in die Feststellung von Unterschiedsbeträgen nur solche Wirtschaftsgüter einzubeziehen, die in einem nach den §§ 4 Abs. 1, 5 EStG und 238ff HGB erstellten Jahresabschluss zu bilanzieren wären?

Bauvertrag; Schwebendes Geschäft; Tonnagebesteuerung; Unterschiedsbetrag; Wirtschaftsgut

Fundstelle(n):
XAAAD-36440

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