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BMF 14.01.2010 IV C 2 - S 2770/09/10002, NWB 4/2010 S. 253

Körperschaftsteuer | Steuerliche Anerkennung einer Organschaft

Das zu der Frage Stellung genommen, inwieweit sich die Änderung einzelner Bilanzierungsvorschriften durch das BilMoG auf die steuerliche Anerkennung ertragsteuerlicher Organschaftsverhältnisse auswirkt. Die steuerliche Anerkennung der Organschaft bleibt durch die Änderung des § 301 AktG i. V. mit § 268 Abs. 8 HGB grds. unberührt. Bei der Durchführung der Gewinnabführung sind jedoch die Neuregelungen zum Höchstbetrag der Gewinnabführung nach § 301 AktG ungeachtet ggf. abweichender vertraglicher Vereinbarungen zwingend zu beachten. Für Organgesellschaften in der Rechtsform der GmbH fordert § 17 Satz 2 Nr. 1 KStG nicht, dass die Begrenzung der Gewinnabführung gem. § 301 AktG in den Gewinnabführungsvertrag ausdrücklich aufgenommen wird. Wird das Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 3 EG-HGB n. F. zur Beibehaltung der im Jahresabschluss...