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Einkommensteuer | Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG
Das BMF hat in einem umfangreichen Schreiben v. 18. 12. 2009 zu Umfang und Inhalt der nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG auszustellenden Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge Stellung genommen. Die durch Steuerabzug erhobene Kapitalertragsteuer wird auf die Einkommensteuer angerechnet, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte entfällt. Eine Anrechnung erfolgt nicht, wenn die erforderliche Steuerbescheinigung nicht eingereicht wurde. Für Kapitalerträge, die nach § 43 Abs. 1 EStG dem Steuerabzug unterliegen, sind der Schuldner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle verpflichtet, dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, die die nach § 32d EStG erforderlichen Angaben enthält; die Verpflichtung besteht unabhängig von der Vornahme eines Ste...