Splitting - Europäische Union: Zusammenveranlagung nach § 1a Abs. 1 Nr. 2, § 1 Abs. 3 EStG - Mustereinspruch
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Kann eine Zusammenveranlagung nach § 1a Abs. 1 Nr. 2, § 1 Abs. 3 EStG nur dann erfolgen, wenn entweder eine „Bescheinigung EU/EWR” oder eine Bescheinigung einer deutschen Auslandsvertretung im Ansässigkeitsstaat, aus welchen sich die Höhe der Einkünfte (auch bei Einkünften von 0 €) ergibt, vorgelegt wird?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
RAAAD-35431